Eine Einrichtung des

Logo Reha-Verein Landkreis Esslingen e.V.

Unser Auftrag

Psychische Erkrankung

Unsere Sichtweise und unser Verständnis

Von einer psychischen Erkrankung betroffen zu sein, persönlich oder im privaten oder beruflichen Umfeld, ist heutzutage keine Seltenheit. Krankheitsverlauf und Symptome zeigen dabei viele Gesichter. Gemeinsam ist wohl allen Krankheitsbildern, dass den Betroffenen die Fähigkeit verloren gegangen ist, ihre Probleme im Alltag zu lösen. Die Stressanfälligkeit ist erhöht, der Zugang zu inneren und äußeren Ressourcen blockiert. Identitätsverlust kann die Folge sein. Die Fragen „Wer bin ich?”, „Wie finde ich mich in der Welt zurecht?” und „Wie kann Kontakt zu meinen Mitmenschen aussehen?” stellen sich jeden Tag aufs Neue und werden mal mehr, mal weniger konstruktiv beantwortet. Zunehmende Angst und sozialer Rückzug sind die Folge gescheiterter Lösungsstrategien.

Die Zahl psychischer Erkrankungen, insbesondere Depressionen und Angsterkrankungen, nimmt zu. Ein Phänomen, das der Kindheits- und Jugendbiographie des modernen Menschen geschuldet ist, aber auch von den Anforderungen unserer heutigen Leistungsgesellschaft mit verursacht wird. Die Bandbreite der psychischen Erkrankungen, mit denen im sozialpsychiatrischen Arbeitsfeld umgegangen wird, reicht von Psychosen jeglicher Art über Persönlichkeitsstörungen bis zu Depressionen, Angst- und Zwangserkrankungen und ADHS. Entwicklung auf dem Hintergrund psychischer Erkrankung gründet auf der Förderung  von Bewusstheit und Eigenverantwortung mit dem Ziel, die Lebensbereiche Wohnen, Arbeit und Freizeit auszufüllen und aus der resignierten Passivität Lösungen zu finden für die Gestaltung des eigenen Lebens.

Rehabilitation

In unserer Einrichtung erhalten Menschen rehabilitative Leistungen, die bisher in den Lebensbereichen Arbeit, Beziehungsgestaltung und Wohnen keine ausreichenden Fähigkeiten entwickeln konnten oder diese krankheitsbedingt verloren haben. Ein multiprofessionelles Team bietet in einem strukturierten Wochenprogramm Angebote an, die geeignet sind, die erforderlichen Fähigkeiten zu entwickeln oder wiederzuerlangen. Ziel der Rehabilitation ist es, ein höheres Maß an Eigenständigkeit in den genannten Lebensfeldern zu erreichen.

Unser Rehabilitationsverlauf gliedert sich in drei Phasen:

1. Phase: Soziale Rehabilitation und Beziehungsaufbau

  • Definition von Rehabilitationszielen und -maßnahmen
  • Ermittlung allgemeiner Fähigkeiten und Ressourcen
  • Auseinandersetzung mit der eigenen Lebens- und Krankheitsgeschichte

2. Phase: Individuelles Training innerhalb der Einrichtung

  • Aufbau und Training von sozialer Kompetenz
  • Erkennen spezifischer Fähigkeiten und Einüben lösungsorientierter Denk-, Fühl- und Verhaltensweisen
  • Entwicklung realistischer Zukunftsperspektiven sowie berufliche Orientierung

3. Phase: Verselbständigung und Begleitung in passende Wohn- und Arbeitsformen

  • Erprobung der Arbeitsfähigkeit und berufliche (Wieder-)Eingliederung
  • Training der benötigten Kompetenzen für die angestrebte Wohnform
  • Abklärung der weiteren Betreuungsperspektiven

Zugang zur Rehabilitation für Betroffene

Wenn Sie sich für eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme in unserer Einrichtung interessieren, können Sie sich direkt an uns wenden. Befinden Sie sich bereits in ambulanter oder stationärer psychiatrischer Behandlung wenden Sie sich bitte an ihren Arzt oder Sozialdienst, dieser wird Sie bei den weiteren Schritten unterstützen.

Vor der Aufnahme in unserem Haus findet ein Vorgespräch statt, in dem Sie die Einrichtung besichtigen und erste Fragen geklärt werden können. Wird nach diesem Gespräch eine rehabilitative Maßnahme von beiden Seiten als sinnvoll erachtet, vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin für ein viertägiges Probewohnen. Am Ende steht erneut ein ausführliches Gespräch, sowie Rückmeldungen von Mitarbeitern und anderen Rehabilitanden über die Eindrücke aus dem Probewohnen. Entscheiden Sie sich für eine Maßnahme in unserem Haus, wird beim zuständigen Kostenträger (Krankenkasse, Rentenversicherung oder Sozialamt) ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Meist kann nicht direkt nach dem Probewohnen eine Aufnahme erfolgen. Die Wartezeiten bis zur Beginn der Maßnahme sind sehr unterschiedlich und werden individuell mit Ihnen besprochen.

Für Fachleute

Wir erbringen in unserer Einrichtung Leistungen der stationären medizinischen Reha sowie der stationären Eingliederungshilfe nach SGB XII und der Jugendhilfe im Rahmen von § 35a SGB VIII. Ambulant betreutes Wohnen bieten wir nur für Klienten an, die vorher bereits stationär bei uns aufgenommen waren. Wenn Sie Hilfe bei der Beantragung der Maßnahme benötigen oder weitere Fragen zur Einrichtung haben, wenden Sie sich gerne an uns.

Konzept

Unser Einrichtungs- und Rehabilitationskonzept fußt auf einem biopsychosozialen Modell. In diesem Modell wird davon ausgegangen, dass sowohl die Ursachen, wie auch die Auswirkungen einer Erkrankung auf der körperlichen, der psychischen sowie auf der Ebene der sozialen Umwelt liegen. Aus diesem Grund muss auch die Behandlung der Erkrankung auf allen drei Ebenen ansetzen. In der Therapie arbeiten wir nach den Konzepten der Transaktionsanalyse, der kognitiven Verhaltenstherapie und der Systemischen Therapie.

Zielgruppe

Hauptsächlich werden in unserer Einrichtung Klienten mit Störungen aus dem schizophrenen Formenkreis, mit affektiven Störungen sowie schweren Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen aufgenommen, deren Beeinträchtigungen Auswirkungen in der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und Teilhabe am Arbeitsplatz nach sich ziehen. Kontraindikation sind primäre Suchterkrankungen sowie geistige oder körperliche Behinderungen. Unser multimodaler Therapieansatz hat seinen Schwerpunkt auf den von Klaus Grawe, dem berühmten Psychotherapieforscher, identifizierten Hauptfaktoren, die für eine erfolgreiche Therapie nötig sind.

Therapeutische Beziehung

In der Vorgeschichte unserer Klienten finden sich häufig frühe Bindungsstörungen, Beziehungsstörungen sowie Beziehungsabbrüche. Diese negativen Beziehungserfahrungen beschränken sich nicht nur auf das private Umfeld, sondern wiederholen sich oft auch im Rahmen therapeutischer Beziehungen. Vor allem Klienten, die schon auf eine längere Krankheitsgeschichte mit vielen stationären Aufenthalten zurückblicken, werden durch die Erfahrung, dass therapeutische Beziehungen durch die Klinikentlassung immer wieder abrupt beendet werden, weiter verunsichert. Wir sind übereinstimmend mit Klaus Grawe der Meinung, dass Veränderung nur auf dem Boden einer vertrauensvollen Beziehung entstehen kann. Aus diesem Grund liegt ein Schwerpunkt unserer therapeutischen Tätigkeit auf dem Versuch, eine tragfähige, sichere und verlässliche therapeutische Beziehung im Rahmen der Möglichkeiten und Bedürfnisse der einzelnen Klienten aufzubauen. In dieser Beziehung kann sich die therapeutische Bezugsperson dossiert als Persönlichkeit öffnen und auch Körperkontakt (z.B. in den Arm nehmen) ist in einem klar definierten Rahmen möglich. Eine Methodik, nach der wir arbeiten ist das sogenannte „reparenting“. Hier können auf Wunsch des Klienten Verträge mit einzelnen Bezugspersonen geschlossen werden, die dem Klienten zu mehr Beziehungssicherheit verhelfen. Da sich in unserer Einrichtung schwerpunktmäßig jüngere Klienten zwischen 20 und 30 Jahren befinden, ist für einige, neben der Behandlung der eigentlichen Krankheitssymptomatik, eine allgemeine Nachreifung von Nöten. Auch diese kann, wie entwicklungspsychologische Studien zeigen, nur im Rahmen einer verlässlichen, stabilen Beziehung mit einem persönlich involvierten Gegenüber erfolgen.

Neben der therapeutischen Beziehung zu Mitarbeitern, stellen die Beziehungen zu Mitbewohnern in der therapeutischen Gemeinschaft einen weiteren wichtigen Faktor da. Im Rahmen dieser Bezüge sind noch mehr, als in der therapeutischen Beziehung, authentische, unmittelbare und gleichwertige Beziehungserfahrungen möglich. Aus diesem Grund halten wir es für wichtig, die Auseinandersetzung der einzelnen Klienten miteinander, mit alltagsstrukturierenden Regeln und Regeln des Sozialverhaltens zu fördern und die Klienten im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch in die Therapie der anderen Klienten mit ein zu beziehen. Sich von dem häufig entwicklungs- und krankheitsbedingten Egozentrismus zu lösen, sich auf andere Menschen zu beziehen und dossiert auch Verantwortung für diese zu übernehmen, stellt ein wichtiges Ziel unseres therapeutischen Konzeptes dar. Daher befinden sich in unserer Einrichtung z.B. keine Einzelzimmer, der häufig bestehenden Rückzugstendenz wird durch eine feste Tagesstruktur entgegengewirkt. Auch liegt der Schwerpunkt therapeutischen Handelns auf der Gruppe und weniger auf dem therapeutischen Einzelkontakt.

Ressourcenaktivierung

Häufig machen Klienten, vor allem diejenigen mit einer längeren Krankheitsvorgeschichte, die Erfahrung, ihre Person und ihr Leben auf Probleme und Symptome reduziert zu sehen. Diese einseitige Sichtweise führt zu einer weiteren Demotivation der Klienten und Hoffnungslosigkeit bezüglich der eigenen Veränderungsmöglichkeiten. In der therapeutischen Arbeit legen wir aus diesem Grund Wert darauf, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Interessen gemeinsam mit dem Klienten (wieder) zu entdecken und diese Ressourcen als Grundlage der individuellen Therapieplanung zu nutzen. Daher liegt ein Schwerpunkt der therapeutischen Arbeit darauf, dass die Klienten Aktivitäten und Hobbies außerhalb der Einrichtung nachgehen und Kontakte außerhalb des therapeutischen Settings aufbauen und pflegen.

Problemaktualisierung

Neben dem Auffinden und Fördern individueller Ressourcen, halten wir es ebenfalls für unerlässlich, den Klienten die Möglichkeiten zu geben, auch ihre Schwierigkeiten und Problemen so realitätsnah wie möglich erfahren zu können. So kann nach und nach eine adäquate Auseinandersetzung mit diesen erreicht werden. Die therapeutische Gemeinschaft soll daher so weit wie möglich einen Realraum darstellen. Dies beinhaltet z.B., dass alle alltäglich anfallenden Aufgaben, wie Kochen, Putzen, Waschen, Einkaufen etc. von den Klienten so selbständig wie möglich übernommen werden. Auch die Verwaltung von Finanzen, die Einnahme von Medikamenten oder die Klärung behördlicher Angelegenheiten soll nur bei Bedarf mit Unterstützung von außen erfolgen.

Therapeutische Klärung

Einige Klienten kommen zwar mit vielen Diagnosen aber wenig Klarheit über die Art, die Entstehung oder die aufrechterhaltenden Faktoren ihrer Erkrankung in unsere Einrichtung. Wir halten es übereinstimmend mit Klaus Grawe jedoch für immens wichtig, dass die Klienten, im Sinne des Selbstmanagementansatzes, Verantwortung für sich, ihr Leben und auch ihre Erkrankung übernehmen. Dies ist nur möglich, wenn die Klienten durch Information zum Experten für ihre Erkrankung und auch ihre Gesundung werden. Daher legen wir Wert auf eine ausführliche Psychoedukation sowie auf therapeutische Gesprächsgruppen, die Einblick in die der Problematik zugrundeliegenden Strukturen geben sollen. Auf dieser Basis wird es möglich, nach und nach eine gemeinsame Sprache zwischen therapeutischen Mitarbeitern und Klienten zu entwickeln. Zusätzlich soll die Introspektionsfähigkeit der Klienten durch verschiedene Methoden wie z.B. Gefühlstagebücher geschult werden. Sowohl die Therapieplanung, als auch der Verlauf, wird stets gemeinsam mit dem Klienten entwickelt und es wird in allen therapeutischen Entscheidungen auf maximale Transparenz geachtet.

Aktive Hilfe zur Problembewältigung

Verschiedene therapeutische Strategien und Methoden der Transaktionsanalyse, der Verhaltenstherapie und der Systemischen Therapie kommen zur Erreichung der individuellen Therapieziele der Klienten zum Einsatz. Ein wichtiges Standbein ist eine klare Tagesstruktur und feste Regeln, die den Klienten vor allem in der Anfangszeit des Aufenthaltes oder in Krisenzeiten Halt und Sicherheit vermitteln sollen. Jedoch kann von jeder Regel auch eine Ausnahme verhandelt werden. Hierin bildet sich das oben beschriebene Konzept der Eigenverantwortung des Klienten für die Therapie ab. Neben diesen Grundkonzepten werden verschiedene spezifische Verfahren und Methoden eingesetzt, die im Einzelnen unter dem Punkt Angebote beschrieben sind.

Insgesamt ist unser gesamtes therapeutisches Handeln von dem Grundsatz geprägt: „Veränderung ist möglich – auch bei Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen!“

Rechtsgrundlagen

Unser Auftrag ist Vorteil und Chance

Für die in der Reha-Einrichtung angebotenen und beschriebenen Leistungen gelten folgende Rechtsgrundlagen:

Medizinische Rehabilitation

Versorgungsvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen nach §111, Absatz 2, SGB V (Sozialgesetzbuch)

Antragsformulare: Formblatt 60 und 61 Beantragung der Kostenübernahme im Anschluss einer vollstationären Akutbehandlung in einer psychiatrischen Klinik durch den Kliniksozialdienst, oder durch die behandelnde niedergelassene psychiatrische Arztpraxis.

Bei versicherungsrechtlichen Ansprüchen an die zuständige Rentenversicherung besteht die Möglichkeit im Einzelfall eine Kostenübernahme zu erwirken. Ein Versorgungsvertrag mit den Rentenversicherungsträgern besteht nicht.

Eingliederungshilfe

Leistungsvereinbarung nach § 75 Abs. 3 SGB XII

Sozialhilfeantrag an die Stadt- oder Landkreisverwaltung (Amt für besondere Hilfen, Sozialamt) in der Regel mit aktuell ausgefülltem IBRP (integrierter Rehabilitations- und Behandlungsplan) und Formblatt Hb Beantragung der Kostenübernahme im Anschluss an eine vollstationäre Akutbehandlung in einer psychiatrischen Klinik durch den Kliniksozialdienst, oder durch ambulante begleitende Dienste in der Regel ist das der Sozialpsychiatrische Dienst, oder eine bisherige andere betreuende Einrichtung.

Kinder und Jugendhilfe

Leistungen nach § 35a SGB VIII

Für junge Erwachsene im Alter zwischen 18 und 21 Jahren, wenn bereits vor dem 18. Lebensjahr und zum Zeitpunkt der Kostenbeantragung Leistungen der Kinder und Jugendhilfe in Anspruch genommen werden. Minderjährige können nicht aufgenommen werden. Kostenbeantragung über den ASD der Städte und Landkreise in Zusammenarbeit mit der wirtschaftlichen Jugendhilfe.